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Die CDH ( Centralvereinigung der Deutschen Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb) ist eine starke Interessenvertretung. Sie setzt sich seit Jahrzehnten gerade auch auf rechtlichem Gebiet für Handelsvertreter und Handelsvermittler ein.
Das Handelsvertreterrecht ist inzwischen hoch kompliziert, es ist "Richterrecht". Die Rechtsprechung hat die gesetzlichen Bestimmungen weiterentwickelt. Wer die umfangreiche Judikatur nicht kennt macht Fehler und erleidet Nachteile. Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat, solche Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
- Vor Abschluss von Handelsvertretungsverträgen: Damit ungünstige Vereinbarungen möglichst vermieden werden und es gar nicht erst zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
- Während des Handelsvertretungsverhältnisses: Wenn Unklarheiten oder Interessengegensätze auftreten.
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